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Eine gute medizinische Versorgung zeichnet sich nicht nur durch Fachkompetenz, sondern auch durch hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards aus. Zahlreiche gesetzliche Vorgaben verpflichten die Krankenhäuser beispielsweise zur Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung, zum Aufbau und zur Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements sowie zur Veröffentlichung des jährlichen Qualitätsberichts.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt hierfür die entsprechenden Richtlinien fest. Diese Vorgaben betreffen unter anderem Mindestanforderungen an Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der im Krankenhaus erbrachten Leistungen und an die Qualitätssicherung, aber auch Verpflichtungen zur Fortbildung und zur Einhaltung von Mindestmengen in bestimmten Leistungsbereichen (Beispiel: Anzahl der pro Jahr operierten Knie-Endoprothesen).
Unter „Qualitätsmanagement“ werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die die Umsetzung, Überprüfung und Verbesserung der Qualität unserer Leistungen zum Ziel haben – im Sinne einer sich ständig verbessernden Behandlungsqualität. Patientinnen und Patienten sollen sich in jeder Hinsicht und in allen Facetten ihres Aufenthalts bei uns gut aufgehoben fühlen.
Das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) setzt die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) um und koordiniert die bundesweite inhaltliche Entwicklung und organisatorische Umsetzung der externen vergleichenden Qualitätssicherung nach § 137 Sozialgesetzbuch V in den deutschen Krankenhäusern. Mithilfe verpflichtend zu dokumentierender Qualitätskriterien für ausgewählte Krankheitsbilder werden Daten zur medizinischen und pflegerischen Behandlungsqualität bundesweit gesammelt und ausgewertet.
Jedem einzelnen Krankenhaus werden die Daten für das abgelaufene Jahr zur Verfügung gestellt, sodass es die eigene Entwicklung beurteilen und sich mit anderen Krankenhäusern vergleichen kann. Ausgewählte, vom G-BA festgelegte Qualitätsindikatoren werden auch im jährlichen Qualitätsbericht dargestellt.
Alle Krankenhäuser in Deutschland sind seit 2005 verpflichtet, einen in Form und Inhalt festgelegten, sogenannten „strukturierten Qualitätsbericht“ zu erstellen – zunächst alle zwei Jahre, seit 2012 jährlich für das jeweilige Vorjahr. Darin werden – insbesondere für medizinische Laien lesbar und verständlich – Strukturdaten des Krankenhauses dargestellt, die das Leistungsspektrum wiedergeben. Ein eigener Abschnitt (Teil C) beschreibt Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung.
Nach Fertigstellung werden die Qualitätsberichte an eine zentrale Annahmestelle versandt, um die Ergebnisse der externen Qualitätssicherung ergänzt und auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht. Die so gewonnenen Daten sind auch Grundlage der verschiedenen Patienten-Internetportale (Kliniksuchmaschinen).
Die Sicherheit von Patientinnen, Patienten, Mitarbeitenden und Besuchenden ist eines unserer wichtigsten Qualitätsziele – daraus ergeben sich zugleich Verbesserungen in der Behandlungsqualität. Dafür stehen im Rahmen des Risikomanagements mehrere Werkzeuge zur Verfügung.
Darunter versteht man ein Melde- und Lernsystem für sogenannte „Beinahe-Zwischenfälle“, in dem Mitarbeitende Fehler, Risiken, kritische Ereignisse und Beinahe-Schäden berichten können. Einziges Ziel ist es, aus Fehlern zu lernen und die Sicherheit für Patientinnen, Patienten und alle weiteren beteiligten Personen zu verbessern.
Ein entsprechendes Vorkommnis kann anonym in einem eigens dafür vorgesehenen IT-Programm gemeldet werden. In regelmäßigen Abständen trifft sich das „CIRS-Auswertungsteam“ zur Analyse und Auswertung und schlägt Maßnahmen vor, um das Ereignis künftig zu vermeiden. Damit auch andere daraus lernen können, wird der Fall anschließend in kurzer Schilderung im Intranet veröffentlicht. Dieses Instrument arbeitet anonym, vollkommen unabhängig und frei von Autoritäten.
Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen – kurz M&M-Konferenzen – sind seit mehreren Jahren ein gängiges Verfahren im klinischen Bereich. Ebenso wie CIRS sind sie ein Instrument des Risikomanagements: Durch die Aufarbeitung unerwünschter Behandlungsverläufe sollen künftige Behandlungen verbessert werden. Ein regelmäßiger Blick auf Komplikationsstatistiken und deren Verlauf liefert bei der Auswertung wertvolle Hinweise auf mögliche Verbesserungen.
An allen drei Standorten finden regelmäßig abteilungsübergreifende Konferenzen statt; in einzelnen Bereichen wird auch innerhalb der Abteilungen mit diesem Instrument gearbeitet.
Ähnlich wie M&M-Konferenzen können Fallbesprechungen einzelne Behandlungsverläufe zeitnah aufgreifen und auswerten – innerhalb der Berufsgruppen (Pflege, ärztlicher Dienst und weitere), aber auch interprofessionell. Das gilt insbesondere dann, wenn es zu schadhaften Ereignissen gekommen ist.