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Die stationäre Aufnahme im Krankenhaus ist oft mit Unsicherheit und Fragen verbunden. Ob geplant oder im Notfall – der Aufenthalt in einer Klinik bringt organisatorische, medizinische und persönliche Aspekte mit sich, auf die man vorbereitet sein sollte. Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen rund um den Ablauf der stationären Aufnahme.
Wenn Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt ein Dokument erhalten haben (ggf. auf der Krankenversicherungskarte hinterlegt), ist es wichtig zu wissen: Handelt es sich um eine Überweisung oder eine Einweisung? Beide haben unterschiedliche Bedeutungen und führen Sie auf unterschiedliche Wege in unsere Kliniken. Wenn Sie wissen, welcher Weg für Sie vorgesehen ist und wie die Abläufe im Krankenhaus funktionieren, können Sie Ihrer Behandlung deutlich entspannter entgegensehen.
Eine Überweisung erhalten Sie, wenn Ihr Arzt eine weiterführende ambulante Untersuchung oder Behandlung für notwendig hält. Das bedeutet konkret:
Eine Überweisung ist also eine gezielte Weiterleitung für Diagnostik
oder Behandlung im ambulanten Bereich.
Eine Einweisung bedeutet, dass Ihr Arzt eine stationäre Behandlung im Krankenhaus für medizinisch notwendig hält. Das heißt:
• Sie werden im Krankenhaus aufgenommen
• Sie bleiben für die Dauer der Behandlung vor Ort
• Es erfolgt eine umfassende medizinische Betreuung und Überwachung
Die Einweisung ist somit die Grundlage für Ihre stationäre Aufnahme in unseren Krankenhäusern.
Bei einer Notfalleinlieferung, z. B. durch den Rettungsdienst, entscheidet sich in der Notaufnahme, ob eine ambulante Behandlung ausreicht oder eine stationäre Aufnahme erforderlich ist.
Wenden Sie sich zunächst direkt an die zuständige Fachabteilung, um einen Termin zu vereinbaren.
Die weiteren Schritte – von der Zentralen Patientenaufnahme bis zur Zimmerzuweisung – werden Ihnen dann Stück für Stück erklärt.
Was Sie besser zu Hause lassen sollten
Zum Schutz Ihrer Wertsachen sollten Sie verzichten auf:
Unsere Krankenhäuser haften nicht für Verlust oder Diebstahl. Bei einer Aufnahme im Notfall geben Sie Ihre Wertsachen nach Möglichkeit an eine Begleitperson ab, andernfalls verwahrt das Krankenhaus diese ohne Haftung für Sie.
Sie erhalten Ihren Termin entweder direkt im Gespräch mit der Fachabteilung oder im Anschluss über die Zentrale Patientenaufnahme oder das Zentrale Belegungsmanagement. Dies wird in den Fachabteilungen unterschiedlich gehandhabt, weshalb Sie in jedem Abschnitt des Aufnahmeprozesses über die nächsten Schritte informiert werden.
Uns ist wichtig, dass Sie jederzeit wissen, was auf Sie zukommt. Deshalb erhalten Sie außerdem einen „Laufzettel“ mit allen wichtigen Terminen und Kontaktdaten.
Die Zentrale Patientenaufnahme (ZPA) ist Ihre erste Station bei einer geplanten Aufnahme und für die Koordination der Aufnahmen zuständig. Sie erhalten die Kontaktdaten im Rahmen der Sprechstunde mit der Fachabteilung oder werden aktiv von der ZPA kontaktiert. Hier werden:
Sie erhalten von der Zentralen Patientenaufnahme alle wichtigen Informationen für Ihren Aufenthalt.
Das Zentrale Belegungsmanagement organisiert die optimale Verteilung aller stationären Patientinnen und Patienten im Krankenhaus. Dabei werden die Erkrankung, die behandelnde Fachklinik und mögliche Wahlleistungswünsche berücksichtigt. Zu den Aufgaben gehören:
So wird sichergestellt, dass Sie schnell und passend aufgenommen werden.
Neben der medizinischen Grundversorgung können Sie in unseren Krankenhäusern in Aurich und Emden Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Am Klinikstandort Aurich steht hierfür eine Privatstation zur Verfügung, am Klinikstandort Emden besteht die Möglichkeit, Einbettzimmer auf den Normalstationen zu buchen.
Die gewünschten Wahlleistungen können bei vorhandener Kapazität grundsätzlich von jedem Patienten in Anspruch genommen werden. Bitte klären Sie aber vor Ihrem Krankenhausaufenthalt, welche Leistungen von der Krankenversicherung übernommen werden. Falls eine Wahlleistung nicht übernommen wird, müssen Sie die anfallenden Kosten selbst tragen.
Die Abrechnung wahlärztlicher Leistungen erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ). Hierzu gibt es keine Tarifliste, da sich die tatsächlichen Kosten auf den Schwierigkeitsgrad und den Zeitaufwand der einzelnen Leistungen beziehen und erst nach erfolgter Behandlung berechnet werden können. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an die zuständigen Chefarzt-Sekretariate.